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AGB
 

Online AGB

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Inhalte und Dienste, die durch die Kresse & Discher Medienverlag GmbH (nachfolgend KDM) im Rahmen des Online-Angebotes galerie-ortenau.de den Kunden angeboten werden.

1.2 Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die weiteren allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die für Anzeigen, uneingeschränkt weiter.

§2 Nutzungsbeschränkung

Die veröffentlichten Inhalte sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet oder erst nach Nachfrage.

§3 Obliegenheiten

3.1 E-Mail-Adressen, selbst gewählte Kundennamen oder sonstige Angaben dürfen nicht dazu geeignet sein, die schutzwürdigen Gefühle und Rechte anderer Nutzer zu verletzen oder gegen einschlägige Gesetze zu verstoßen.

Dies gilt beispielsweise für die Verwendung personenbezogener Informationen oder sonstiger Daten Dritter ohne deren Einwilligung, z. B. der Name oder die Email-Adresse oder von Begriffen aus dem Bereich der Pornografie, insbesondere Kinderpornografie oder Inzest, sowie von Gewalt verherrlichenden oder volksverhetzenden Begriffen. Weitere Beispiele sind Namen von Organisationen oder Personen, die mit Terrorismus, politischem Extremismus oder religiösem Fanatismus in Verbindung gebracht werden können. Außerdem müssen in jedem Fall die Rechte Dritter (Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) gewahrt bleiben.

3.2 Es ist Nutzern von galerie-ortenau.de nicht erlaubt, Webseiten mit kommerziellen Angeboten in jedweder Form mit dem Internetangebot von KDM zu verlinken. Das Gleiche gilt für grafische Elemente wie Fotos, Logos und Banner.

3.3 Jeder Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Anmeldung richtige und vollständige Informationen zu den absolut nötigen Daten zu geben. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die E-Mail-Adresse.

Zur Personalisierung sind Name und Geschlecht wünschenswert, die Angabe weiterer Daten ist optional. KDM verwendet diese zu statistischen Zwecken.

Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dem Kunden steht jederzeit das Recht zu, unentgeltlich Auskunft über die eigenen Kundendaten einzufordern oder deren Löschung zu verlangen. Frühest möglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Kundenbeziehung werden die Daten gelöscht.

3.4 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen Bestimmungen dieses Paragraphen haftet der Kunde gegenüber KDM auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Der Kunde stellt KDM im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

Darüber hinaus darf KDM dem Kunden, den Zugang zu allen Services sperren und die Daten des betreffenden Kunden löschen.

§4 Änderungen und Ergänzungen

4.1 KDM behält sich vor, die gesamten Angebote oder Teile hiervon ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Dies gilt auch für die von den Kunden auf dem System von KDM gespeicherten Informationen.

4.2 Es gelten die Geschäftsbedingungen in der bei Vornahme der Handlung jeweils aktuellen Fassung.

KDM ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die bereits angemeldeten Kunden oder beim Einloggen. Widerspricht ein Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem er per E-Mail oder beim Einloggen informiert wurde, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam.

Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist KDM berechtigt, die Möglichkeit der Nutzung zu dem Zeitpunkt zu beenden, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, frühestens jedoch zwei Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

§5 Gewähr, Haftungsausschluss

Unsere Informationen auf diesen Websites wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann KDM zum Beispiel für die Aktualität, fehlerfreie Übertragung, ständige Verfügbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit nicht garantieren. KDM schließt jegliche Gewährleistungen und jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung der Websites entstehen, aus, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KDM beruhen. Insoweit haftet KDM demnach nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind auf typisch vorhersehbare Schäden begrenzt.

§6 Schlussbestimmungen

6.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verlages. Zudem gilt dies für den Fall, dass der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland heraus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

6.2 Für die von KDM auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen resultierende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.

6.3 Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des ursprünglichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt entsprechend für Unvollständigkeit.


Offenburg, September 2007
 

Anzeigen AGB

Ziffer 1 "Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.


Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.


Ziffer 3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.


Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewahrten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.


Ziffer 5
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.


Ziffer 6
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.


Ziffer 7
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht aufgenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.


Ziffer 8
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.


Ziffer 9
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertretersund seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.


Ziffer 10
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.


Ziffer 11
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen lt. Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifelan der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.


Ziffer 12
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf  Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.


Ziffer 13
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.


Ziffer 14
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn die durchschnittliche Auflage der belegten Ausgaben innerhalb des Kalenderjahres, für das die Preisliste gültig ist, die in der Preisliste genannte Auflage unterschreitet. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplare 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplare 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplare 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplare 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.


Ziffer 15
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.


Ziffer 16
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Bedingungen des Verlages:

a)    Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.

b)    Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss abgewickelt werden sollen.

c)    Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent erforderlich.

d)    Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Verlag ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einer schriftlichen Zusicherung des Vertriebsleiters oder sonst dafür Verantwortlichen über die rechtliche Zulässigkeit überprüfen zulassen.

e)    Nach Anzeigenschluss sind Sistierungen, Änderungen von Größe, Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet der Verlag nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Werbungstreibende hat dann bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Eventuell entstehende Mehrkosten müssen weiterberechnet werden.

f)     Abbestellungen müssen schriftlich bis spätestens zum Anzeigenschluss erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

g)    Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten werden können und eine Minderung der Druckqualität eintritt.

h)    Platzierungsangaben können nur als Wunsch, jedoch nicht als Bedingung angenommen werden.

i)     Für Druckunterlagen jeglicher Art erlischt nach 8 Wochen die Aufbewahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

j)     Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 Prozent der im Durchschnitt der letzten vier IVW-Quartale verkauften Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Es erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.


Stand: September 2007
 
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